Sie haben Interesse an einer Ernährungsberatung?
- Termine finden nach Vereinbarung immer Donnerstag im Bürgerhaus Radeberg statt. Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail. Vielen Dank
- Beratungen in Dresden finden im Ärztehaus Dresden Blasewitz von Montag bis Freitag statt.
Was muss ich vorab organisieren, damit die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt?
Voraussetzung für die Ernährungstherapie und die Kostenbezuschussung durch Ihre Krankenkasse, ist die ärztliche Verordnung/Notwendigskeitsbescheinigung/ alternativ ein rotes Rezept für die Ernährungstherapie § 43 SGB V ausgestellt durch Ihren Arzt. Nutzen Sie gern folgende Hilfen um Ihrem behandelnden Arzt die Arbeit zu erleichtern. Die Verordnung der Ernährungstherapie belastet das Budget Ihres Arztes nicht. (Empfehlungsrezepte auf dem grünen Muster 30 – Bogen sind werden bei den Krankenkassen oft nicht anerkannt und rechtfertigen keine ernährungstherapeutische Beratung – auf Ihre Diagnosen zugeschnitten)
Was brauche ich zum Ersttermin?
Zum Ersttermin benötigen wir die ärztliche Verordnung/ eine Notwendigkeitsbescheinigung (AOK PLUS / IKK classic Versicherte den entsprechenden Antragsbogen), die Zusage der Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse (AOK PLUS Versicherte: den Gutschein Sekundärprävention). Sind diagnosebezogene Labor- und/oder Untersuchungsbefunde (z.B.: Magen- Darmspiegelung, Sonografieuntersuchungen, Laborbefunde etc.) vorhanden, so bringen Sie diese gern ebenfalls mit. Denken Sie bitte auch an Ihren Medikamentenplan.

